Sie fragen sich, wie das möglich ist?
Das Einkommensteuergesetz beschreibt Lohnbestandteile (sogenannte Lohnbausteine), wie beispielsweise e-Bikes, Tablets, Firmenwagen und weitere. Diese werden im Vergleich zum normalen Bruttolohn anders versteuert und verbeitragt, wodurch sich eine finanzielle Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergibt.