Der fundamentale Unterschied zwischen Lohn und Gehalt liegt in der Berechnungsgrundlage: Während der Lohn stundenbasiert kalkuliert wird, basiert das Gehalt auf einem Festbetrag. Dies führt zu unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen – variable Zahlung beim Lohn versus konstante Gehaltszahlung beim Gehalt. Die Höhe der monatlichen Vergütung kann beim Lohn stark schwanken, während Gehaltsempfänger ein stabiles Einkommen erhalten.
Definition von Lohn und Gehalt
Was ist Lohn?
Lohn ist eine variable Form des Arbeitsentgelts, die sich nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden richtet. Die Berechnung erfolgt über den Stundenlohn multipliziert mit den tatsächlich geleisteten Stunden. Das bedeutet: Die monatliche Auszahlung schwankt je nach Arbeitsaufkommen und Arbeitsleistung. Überstunden und Mehrarbeit werden zusätzlich vergütet. Ein besonderer Vorteil: Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) bleiben bei Lohnempfängern steuerfrei bei einem Grundlohn von bis zu 50€ und beitragsfrei bis zu 25€ pro Stunde. Typische Lohnempfänger sind Handwerker, Produktionsmitarbeiter und Bauarbeiter.
Was ist Gehalt?
Das Gehalt ist eine feste monatliche Form der Entlohnung, unabhängig von den geleisteten Arbeitsstunden. Das Monatsgehalt bleibt konstant – egal ob der Monat 28 oder 31 Tage hat. Diese Konstanz bietet Planungssicherheit für Mitarbeiter, bedeutet aber auch, dass Überstunden meist im Grundgehalt inbegriffen sind. Gehaltsmodelle finden sich typischerweise bei Büroangestellten, Führungskräften und Verwaltungspersonal in Unternehmen.
Weitere Lohnformen im Detail
Zeitlohn, Stücklohn und Akkordlohn
Neben dem klassischen Zeitlohn, der sich nach der Arbeitszeit richtet, existieren weitere Lohnformen. Der Stücklohn orientiert sich an der produzierten Menge – je mehr Leistung, desto höher die Vergütung. Der Akkordlohn ist eine Sonderform, bei der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Preis pro Einheit vereinbaren. Diese leistungsbezogenen Modelle motivieren zu höherer Produktivität, können aber auch zu Qualitätseinbußen führen.
Abrechnungsprozesse
Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung
Bei Stundenlöhnern sollten die geleisteten Arbeitsstunden sowie Urlaubs- und Krankheitstage detailliert dokumentiert werden (Stundenzettel / Arbeitszeitnachweise). Die Lohnabrechnung weist die angegebenen Stunden entsprechend aus. Die Gehaltsabrechnung hingegen weist das feste Monatsgehalt aus.
Beide Formen der Entgeltabrechnung müssen gesetzliche Vorgaben erfüllen und alle Lohnarten sowie Abzüge (wie Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge oder Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge) transparent darstellen.
Vor- und Nachteile
Der Lohn punktet mit bezahlten Überstunden und leistungsgerechter Vergütung, bringt aber Einkommensschwankungen mit sich. Das Gehalt bietet Planungssicherheit und ein festes Einkommen, dafür bleiben Überstunden oft unbezahlt.
Zusatzleistungen und Sonderzahlungen
Sowohl Lohn als auch Gehalt können durch Sonderzahlungen ergänzt werden. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sind klassische Beispiele für zusätzliche Vergütungen, die vertraglich, tariflich oder durch Betriebsvereinbarung geregelt sind. Diese Extras werden meist einmal jährlich oder in zwei Hälften über das Jahr ausgezahlt und können das tatsächliche Jahreseinkommen erheblich erhöhen. Wichtig zu bedenken ist dabei, dass diese Sonder- oder Einmalzahlungen steuerlich und beitragsrechtlich anders behandelt werden als laufende Leistungen. Weitere Zusatzleistungen umfassen Boni, Prämien sowie Sachleistungen wie Firmenwagen oder Essenszuschüsse.
Rechenbeispiel
Ein Handwerker mit 20 Euro Stundenlohn erhält bei 160 Stunden 3.200 Euro brutto, bei 140 Stunden nur 2.800 Euro. Eine Angestellte mit 3.000 Euro brutto Gehalt bekommt diesen Betrag jeden Monat abgerechnet – egal ob Februar oder August.
Der Stundenlöhner hingegen kann seinen Auszahlungsbetrag durch steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge z.B. für Arbeit an Sonn- oder Feiertagen deutlich erhöhen. Angenommen, von den o.g. 140 Stunden wurden 20 Stunden an Sonntagen geleistet, kommen nochmal 200 Euro steuer- und beitragsfrei oben drauf (bei einem Sonntagszuschlag von 50%: 20 Std. x 20 €/Std. x 0,5 = 200 €).
Wichtige Begriffe der Arbeitsvergütung
| Bezeichnung | Bedeutung |
|---|---|
| Gehalt | Feste monatliche Vergütung, unabhängig von geleisteten Stunden |
| Lohn | Leistungsabhängige Vergütung, abhängig von gearbeiteten Stunden oder produzierter Menge |
| Arbeitsentgelt | Oberbegriff für alle Formen der Vergütung aus einem Arbeitsverhältnis |
| Einkommen | Gesamtsumme aller Einnahmen, einschließlich Gehalt, Lohn und sonstigen finanziellen Quellen |
| Verdienst | Allgemeine Bezeichnung für die erhaltene Vergütung durch Arbeit |
| Abrechnungs-Brutto | Arbeitsentgelt vor Abzügen der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge |
| Steuer-Brutto | In dieses Brutto gehen alle lohnsteuerlich relevanten Lohnbestandteile ein, aus denen sich die Lohnsteuer berechnet. |
| SV-Brutto | In dieses Brutto gehen alle beitragspflichtigen Lohnbestandteile ein, aus denen sich dann die Sozialversicherungsbeiträge ableiten. |
| Abrechnungs-Netto | Arbeitsentgelt nach Abzügen der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge |
| Auszahlungsbetrag | Das tatsächlich auszuzahlende Entgelt nach Berechnung des Netto-Betrags und mit Einbeziehung evtl. Netto-Bezüge oder Netto-Abzüge (z.B. Spesen oder Pfändungsbeträge) |
| Honorar | Bezahlung für freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten |
| Gage | Vergütung für künstlerische Berufe, wie Musiker oder Schauspieler |
| Sold | Gehalt von Soldaten oder bestimmten Beamten |
Steuerliche und rechtliche Aspekte
Lohn und Gehalt werden steuerlich gleich behandelt, mit Ausnahme der Zuschlagsarten (SFN-Zuschläge), die bis zu einem gewissen Stundenlohn steuerfrei sind. Die Lohnsteuer wird als Vorauszahlung direkt vom Bruttoentgelt abgezogen. Zu unterscheiden sind hierbei laufende Leistungen und Sonder- bzw. Einmalzahlungen. Erstes wird nach der monatlichen Lohnsteuertabelle behandelt, letzteres nach der Lohnsteuerjahrestabelle.
Das Recht auf Gehalt ist im BGB verankert. Selbst ohne explizite Vereinbarung besteht Anspruch auf übliche Vergütung. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für beide Vergütungsformen gleichermaßen. Das heißt, auch beim Gehaltsempfänger muss das Gehalt im Verhältnis zu den monatlichen Arbeitsstunden dem Mindestlohn entsprechen.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub
Krankheit
Ein wichtiger Schutz für alle Arbeitnehmer: Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EfzG) regelt, dass im Krankheitsfall für sechs Wochen Anspruch auf volle Lohn- oder Gehaltsfortzahlung besteht, sofern das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen existiert. Nach sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld.
Urlaub
Während des Urlaubs erhalten Arbeitnehmer ihr reguläres Entgelt weiter. Bei Gehaltsempfängern bleibt die Zahlung konstant, bei Lohnempfängern wird meist ein Durchschnittswert der letzten Monate zugrunde gelegt. Die Anzahl der Urlaubstage ist gesetzlich oder tariflich geregelt.
Fazit
Der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt prägt die finanzielle Situation von Arbeitnehmern maßgeblich. Während der Lohn eine Flexibilität und direkte Leistungshonorierung bietet, punktet das Gehalt mit Stabilität und Planungssicherheit. Beide Formen des Arbeitsentgelts haben ihre Berechtigung und sind optimal an verschiedene Branchen und Tätigkeiten angepasst. Unabhängig von der Vergütungsform gelten dieselben rechtlichen Schutzbestimmungen und Sozialabgaben. Die Wahl zwischen Lohn und Gehalt hängt letztlich von der Branche, der Position und den persönlichen Präferenzen ab.